KeineCon

1. Vertragspartner sind der/die Teilnehmer*in und der Veranstalter, namentlich Siebensprung, Birk Jecht, Vogelweide 18a, 31137 Hildesheim.  

2. Das Mindestalter für die Veranstaltung beträgt 18 Jahre. Jüngere Teilnehmer*innen sind mit Aufsichtsperson möglich.  

3. Der/die Teilnehmer*in ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus folgenden Risiken (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.) bewusst.  

4. Der/die Teilnehmer*in verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren.

5. Der/die Teilnehmer*in verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmende und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen oder Mauern, das Entfachen von offenem Feuer außerhalb dafür vorgesehener Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Polsterwaffen sowie übermäßiger Alkoholkonsum.  

6. Den Anweisungen des Veranstalters, ihren gesetzlichen Vertreter*innen und ihrer Erfüllungshilfen (Spielleitung) ist Folge zu leisten.  

7. Teilnehmende, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmende gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung gewiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebeitrages hat. Etwaige zusätzliche Kosten, die beim Ausschluss von der Veranstaltung entstehen können, trägt der/die betreffende Teilnehmer*in in voller Höhe selbst.  

8. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, ihre gesetzlichen Vertreter*innen oder ihre Erfüllungshilfen (Spielleitung) nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.  

9. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.  

10. Alle Rechte, insbesondere der gewerblichen Vermarktung, an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.  

11. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie an dem von dem Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.  

12. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmenden sind nur für private Zwecke zulässig.  

13. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichen Einverständnis des Veranstalters zulässig.

14. Die Zahl der Teilnehmenden ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmende ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.  

15. Bei Rücktritt des/der Teilnehmers*in nach dem angegebenen Anmeldeschluss wird ein pauschaler Betrag von 15,- Euro zur Deckung der dadurch entstandenen Kosten fällig.  

16. Bei einem Rücktritt des/der Teilnehmers*in innerhalb der letzten 2 Wochen vor der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages.

17. Tickets sind nicht übertragbar. Sollte die/der Teilnehmer*in zum Zeitpunkt der Veranstaltung verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner/ihrer Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.  

18. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt grundsätzlich in Voraus. Die Anmeldung gilt erst dann als vollständig, wenn der Teilnahmebeitrag überwiesen wurde.

19. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der/die Teilnehmer*in die anfallenden Bankgebühren zu tragen.  

20. Bei Anmeldung im Namen und in Rechnung eines Dritten haftet die anmeldende Person für ihre Verbindlichkeit aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner*in.  

21. Alle Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabsprachen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit des Schrifterfordernisses.  

22. Als Kostenbeiträge werden alle Beiträge behandelt, die in der Einladung / Anmeldung aufgelistet sind.

23. Der/die Teilnehmer*in erklärt sich einverstanden, dass die Siebensprung ihm/ihr, vor und bis zu zwei Monate nach der Veranstaltung, veranstaltungsbezogene E-Mails an die von ihm/ihr angegebene E-Mail-Adresse schicken darf.

24. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regel, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich an Nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.  

25. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt für beide Vertragspartner*innen der Sitz von Siebensprung als vereinbart.